Hotelplan-Kunde ringt um Entschädigung
Sieben Stunden lang wartete er auf den Abflug, ohne über die Gründe dafür informiert zu werden. Als er eine Entschädigung forderte, blitzte er ab. Hotelplan-Kunde Arthur Nideröst ist gründlich verärgert.
Inhalt
K-Tipp 07/2014
09.04.2014
Letzte Aktualisierung:
20.11.2019
Gery Schwager
Der Flug QS 4529 von Travel Service Airlines hätte um 10.25 Uhr in Las Palmas starten sollen. Die tschechische Fluggesellschaft fliegt die Strecke zwischen Zürich und Gran Canaria im Auftrag von Hotelplan Suisse. Am 22. Februar verzögerte sich der Abflug um mehr als sieben Stunden. Grund: Die Airline zog den schon bereitstehenden Flieger kurzfristig auf die Kapverden ab und schickte eine andere Maschine nach Las Palmas.
Das verursachte unter den wartenden rund 150 Pas...
Der Flug QS 4529 von Travel Service Airlines hätte um 10.25 Uhr in Las Palmas starten sollen. Die tschechische Fluggesellschaft fliegt die Strecke zwischen Zürich und Gran Canaria im Auftrag von Hotelplan Suisse. Am 22. Februar verzögerte sich der Abflug um mehr als sieben Stunden. Grund: Die Airline zog den schon bereitstehenden Flieger kurzfristig auf die Kapverden ab und schickte eine andere Maschine nach Las Palmas.
Das verursachte unter den wartenden rund 150 Passagieren grossen Ärger. Zu ihnen gehörte Arthur Nideröst aus Nürensdorf ZH. Er befand sich mit seiner Partnerin auf der Rückreise von einer Kreuzfahrt, die er wie die Flüge bei Hotelplan gebucht hatte. «Wir konnten sehen, wie unser Flugzeug plötzlich an den Start rollte und wegflog», sagt Nideröst. «Aber kein Mensch sagte uns, was los war.» Erst nach beharrlichem Durchfragen am Flughafen und einem Gespräch mit der Hotelplan-Hotline erfuhr er den Grund für die Flugverspätung – aber nicht, wie lange das Warten noch dauern würde. Einen Verpflegungsbon gab es erst nach Insistieren.
Hotelplan will nur 150 Franken zahlen
Zurück in der Schweiz beschwerte sich Nideröst bei Hotelplan und verlangte eine Entschädigung von 400 Euro. Er stützte sich dabei auf die EU-Verordnung über Fluggastrechte. Doch Hotelplan wollte Nideröst und seiner Partnerin total nur 150 Franken für die mangelhafte Betreuung und für ihre Taxispesen zahlen, die ihnen wegen der verspäteten Ankunft in Zürich entstanden waren.
Gegenüber dem K-Tipp bestätigt Hotelplan den Sachverhalt. Die Entscheidung zum Flugzeugwechsel habe die Airline getroffen. Hotelplan könne nicht sagen, warum die Fluggesellschaft die Passagiere vor Ort nicht besser informiert habe. Und zur verweigerten Entschädigung sagt der Reiseveranstalter: Die EU-Verordnung sehe solche Ausgleichszahlungen nur bei annullierten oder überbuchten Flügen vor.
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof schon vor über vier Jahren klargemacht: Bei Flugverspätungen ab drei Stunden besteht im Grundsatz der gleiche Anspruch auf Geldentschädigung wie bei Annullierungen. Die Summe beträgt je nach Distanz und Verzögerung zwischen 250 und 600 Euro. Nideröst kämpft darum weiter und hat seine Forderung auch bei Travel Service Airlines deponiert. Auf eine Antwort wartet er bis heute.
Flugpassagiere: Das sind Ihre Ansprüche
- Die Rechte von Passagieren bei annullierten, überbuchten oder stark verspäteten Flügen sind in der EU-Verordnung über die Fluggastrechte geregelt und wurden vom Europäischen Gerichtshof bereits in mehreren Bereichen konkretisiert. Details dazu: K-Tipp 2/10 und 14/11, «Saldo» 5/13 sowie Merkblatt «Das Wichtigste zum Reiserecht» unter www.ktipp.ch " Service " Merkblätter " Freizeit + Verkehr.
- Entschädigungen sind zunächst bei der Airline einzufordern. Zahlt sie nicht, kann man sich ans Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt bzw. an die zuständige Behörde des EU-Start- oder -Ziellandes wenden. Details inklusive Behördenadressen: www.bazl.admin.ch " Dienstleistungen " Fluggastrechte.
- Zudem gibt es Inkassofirmen wie Flightright.de, EUclaim.de und Fairplane.net, die Passagiere beim Eintreiben der Entschädigung unterstützen. Sie verlangen teils eine Bearbeitungsgebühr und behalten im Erfolgsfall etwa ein Viertel der von der Airline entrichteten Summe.