Swiss-Kunden haben bei annullierten Flügen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die Airline möchte aber nichts zurückzahlen und offeriert stattdessen den Kunden für ­Flüge, die sie bis 15. Mai gebucht ­hatten, zusätzlich zu einem Ersatzflug ­einen Gutschein von 50 Franken. Dies aber nur, sofern die Kunden ihren Flug bis Ende August auf einen Flug mit ­Abflugdatum noch in diesem Jahr ­umbuchen. Wer noch nicht weiss, wohin er fliegt, kann auf Swiss.flightvoucher.com einen Gutschein im Wert des un­genutzten Tickets plus eine Ermäs­sigung von 50 Franken auf das neue Ticket bestellen – einlösbar bis Ende ­August. Aber: Ist der neu gebuchte Flug günstiger als der ursprüngliche, verfallen die 50 Franken und ein allfälliges Restguthaben.

Zudem: Wer den Flug via Internet ­umbucht, kann den Gutschein nicht ein­lösen. Kunden müssen das über Tel. 0848 700 700 tun. Dort ist mit langen Wartezeiten zu rechnen, wie K-Tipp-­Leser berichten. Die Swiss sagt, sie ­arbeite an einer «Online-Lösung».