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02.06.2020
Swiss-Kunden haben bei annullierten Flügen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die Airline möchte aber nichts zurückzahlen und offeriert stattdessen den Kunden für Flüge, die sie bis 15. Mai gebucht hatten, zusätzlich zu einem Ersatzflug einen Gutschein von 50 Franken. Dies aber nur, sofern die Kunden ihren Flug bis Ende August auf einen Flug mit Abflugdatum noch in diesem Jahr umbuchen. Wer noch nicht weiss, wohin er fliegt, kann auf Swiss.flightvoucher.com einen Gutschein im Wert des ungenutzten Tickets plus eine Ermässigung von 50 Franken auf das neue Ticket bestellen – einlösbar bis Ende August. Aber: Ist der neu gebuchte Flug günstiger als der ursprüngliche, verfallen die 50 Franken und ein allfälliges Restguthaben.
Zudem: Wer den Flug via Internet umbucht, kann den Gutschein nicht einlösen. Kunden müssen das über Tel. 0848 700 700 tun. Dort ist mit langen Wartezeiten zu rechnen, wie K-Tipp-Leser berichten. Die Swiss sagt, sie arbeite an einer «Online-Lösung».
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