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17.06.2020
Ja. Wird ein Heim-, Nutz- oder ein grösseres Wildtier angefahren und dabei verletzt oder getötet, muss der Fahrzeuglenker sofort anhalten und den Eigentümer des Tieres beziehungsweise den Wildhüter oder Jagdaufseher kontaktieren. Falls das nicht möglich ist, muss der Lenker den Unfall sofort der Polizei melden. Wer dies unterlässt oder seiner Meldepflicht erst Stunden nach einem Unfall nachkommt, riskiert eine Busse und kann unter Umständen gar wegen Tierquälerei bestraft werden.
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