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Ein Zürcher liess in seinem umzäunten Garten zwei Greyhound-Hunde frei herumlaufen. Dabei riss einer davon eine Katze. Das Obergericht büsste den Mann wegen Übertretung des Hundegesetzes mit 800 Franken. Hundehalter müssten ihre Tiere so beaufsichtigen, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährdeten. Der Mann habe gewusst, dass Katzen durch eine Lücke im Zaun Zugang zum Garten hätten. Und dass seine Hunde gegenüber Katzen einen ausgeprägten Jagdtrieb hätten.
Obergericht Zürich, Urteil SU210014 vom 29.10.2021
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