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Ja, das verpfändete Geld auf Ihrem Säule-3a-Konto dient der Bank als Sicherheit für die benötigte Hypothek. Werden Sie zahlungsunfähig, kann die Hypothekarbank zwar auf dieses Geld zurückgreifen. Aber: Bei vorübergehenden Engpässen darf sie das Vorsorgevermögen nicht antasten, sondern nur wenn der Schuldner definitiv nicht mehr zahlen kann.
Der Vorteil einer Verpfändung: Das Geld der dritten Säule bleibt weiterhin steuerfrei auf dem Konto und bringt weiterhin Zins. Wichtig: Das Kapital der dritten Säule kann nur für den Kauf oder den Bau eines selbst bewohnten Eigenheims (Haus, Stockwerkeigentum, Anteilschein bei einer Wohnbaugenossenschaft) verpfändet werden.
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