Der ehemalige Call­center-Agent Thomas Zehnder (Name geändert) erinnert sich ungern an die Zeit bei der Helsana Versicherungen AG in Dübendorf ZH. Er musste Kunden und mögliche Neukunden anrufen, um mit ihnen Termine mit Krankenkassenverkäufern von Helsana zu vereinbaren. Was diese nicht wussten: Helsana zeichnet diese Gespräche auf.

Zehnder hatte dabei ein ungutes Gefühl – zu Recht: Laut dem Frei­burger Strafrechtsprofessor Christof Riedo ist das ­Aufzeichnen von Terminvereinbarungen illegal: «Es braucht die Einwilligung der Beteiligten.» Helsana-Sprecherin Claudia Wyss sieht das anders: «Helsana hält sich ans Gesetz.» Es erlaube die Aufnahme von Telefongesprächen «im Geschäftsverkehr, welche Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle zum Inhalt haben». Mit der Aufnahme stelle man den reservierten Termin sicher.

Riedo widerspricht: «Die Aufnahme wäre nur erlaubt, wenn es darum ginge, damit einen Vertragsabschluss oder einen Vertragsinhalt zu belegen.» Gleicher Meinung ist Francis Meier, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Eidgenössischen Datenschützer.

Eine Umfrage des K-Tipp bei den zehn grössten Krankenkassen zeigt: Ausser der Helsana gibt nur die Visana an, Termingespräche aufzunehmen. Sie will ihr Vorgehen nun aber überprüfen.