In einem Scheidungskampf drohte ein Mann seiner Noch-Ehefrau in einem Schreiben ernsthafte Nachteile an für den Fall, dass sie die Scheidungsvereinbarung ablehne. So schrieb er unter anderem, ihr neuer Lebenspartner ­werde sie nie im Schlaf reden hören. Weiter drohte er seiner Frau, nicht er selber werde Hand an sie und die Tochter legen, sondern «andere» Personen.

Für das Gericht ist das versuchte Erpressung. Weil der Mann schon mehrfach vorbestraft war, muss er nun für ein Jahr hinter Gitter. Das Gericht hat ihm auch den bedingten ­Strafvollzug verweigert. 

Bundesgericht, Urteil 6B_623/2011 vom 29. 9. 2011