Bernhard Loss (Name geändert) aus Beggingen SH benutzt den Hausservice der Post. Die Poststelle Beggingen wurde vor 13 Jahren geschlossen. Seither gibt es nur noch den Hausservice. Das funktioniert so: Loss befestigt ein Schild an seinem Briefkasten und signalisiert dem Pöstler so, dass er ein Postgeschäft erledigen möchte. An der Haustüre übergibt Loss dem Pöstler dann beispielsweise ein zu verschickendes Paket oder einen eingeschriebenen Brief.
Mit diesem Postservice hat Loss allerdings einige schlechte Erfahrungen gemacht. Einmal erhielt er einen von ihm verschickten Einschreibebrief am Tag nach der Aufgabe kommentarlos zurück. Grundsätzlich kritisiert er, dass er für die der Post übergebenen eingeschriebenen Briefe und Pakete nicht umgehend eine Quittung erhält. Der Pöstler bringt ihm diese jeweils erst am nächsten oder übernächsten Tag – nachdem er zuvor Briefe und Pakete bei der Poststelle Beringen SH aufgegeben hat.
Der Kundendienst der Post sagte zu Bernhard Loss, die Ausstellung einer Quittung mit der Sendungsnummer vor Ort sei nicht vorgesehen. Die Aufgabe und somit die Erfassung eines eingeschriebenen Briefs erfolge durch den Beamten am Postschalter.
Ohne Beleg kann die Post nicht haften
«Die Einschreibebriefe befinden sich im rechtlichen Niemandsland», sagt Loss gegenüber dem K-Tipp. Verliert der Pöstler den mitgegebenen Brief oder geht sonst etwas schief, steht der Kunde ohne Aufgabebeleg da. Das ist bei amtlichen Sendungen, die eine Frist einhalten müssen, höchst problematisch.
Zudem kann der Kunde die Post für allfällige Sendungsverluste nicht haftbar machen, weil er keinen Beweis für die Aufgabe der Sendung in der Hand hat.
Postsprecherin Jacqueline Bühlmann erklärt auf Anfrage des K-Tipp, dass hier ein Missverständnis des Personals vorliege. Alle Kunden müssten bei Einschreibebriefen und -paketen grundsätzlich immer direkt eine Quittung erhalten.