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Nein. Wer im Stundenlohn angestellt ist, hat keinen Anspruch auf Entschädigung der Feiertage. Ausnahmen: Im Einzelarbeits- bzw. in einem Gesamtarbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart – oder es ist im Betrieb üblich. Anspruch auf bezahlte Feiertage haben nur Beschäftigte, die im Wochen-, Monats- oder Jahreslohn angestellt sind.
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