Nein. Wer im Stundenlohn angestellt ist, hat keinen Anspruch auf Entschädigung der Feiertage. Ausnahmen: Im Einzelarbeits- bzw. in einem Gesamtarbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart – oder es ist im Betrieb üblich. Anspruch auf bezahlte Feiertage haben nur Beschäftigte, die im Wochen-, Monats- oder Jahreslohn angestellt sind.