Importauto: Ein Nein gilt nicht
Viele Autokäufer befürchten, dass Markenvertretungen bei importierten Neuwagen keine Garantie- und Service-arbeiten erledigen. Diese Angst ist unbegründet.
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K-Tipp 17/2011
14.10.2011
Letzte Aktualisierung:
18.10.2011
Darko Cetojevic
Mit einem privaten Autoimport lassen sich schnell mehrere 1000 Franken sparen. Dies rechnete der K-Tipp am Beispiel eines VW Golf nach (Ausgabe 15/11). Garagist Heinz Müller (Name geändert), der mehrere Marken vertritt, schrieb daraufhin dem K-Tipp: «Wir machen an direkt importierten Fahrzeugen oder von Schweizer Händlern gelieferten Importen keine Garantiearbeiten.»
Das is...
Mit einem privaten Autoimport lassen sich schnell mehrere 1000 Franken sparen. Dies rechnete der K-Tipp am Beispiel eines VW Golf nach (Ausgabe 15/11). Garagist Heinz Müller (Name geändert), der mehrere Marken vertritt, schrieb daraufhin dem K-Tipp: «Wir machen an direkt importierten Fahrzeugen oder von Schweizer Händlern gelieferten Importen keine Garantiearbeiten.»
Das ist eine leere Drohung. Denn die Garagen haben sogar die Pflicht, sämtliche Garantiearbeiten auch bei Importautos ohne Einschränkungen durchzuführen.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hält dazu fest: Egal, ob das Auto in der Schweiz oder in der EU gekauft wurde – die offiziellen Markengaragen seien verpflichtet,
- Garantien zu gewähren
- das Auto zu warten
- alle Arbeiten im Rahmen von Rückrufaktionen zu erledigen.
Eine K-Tipp-Umfrage bei den Importeuren der meistverkauften Automarken zeigt: Garantie und Service müssen in jedem Fall geleistet werden. Die Importeure beteuern denn auch, dass ihre Markengaragen sowohl eingeführte als auch in der Schweiz gekaufte Autos grundsätzlich gleich behandeln müssen.
Beispiel Renault: «Alle Renault-Besitzer sind im Schweizer Renault-Händlernetz und in dessen Werkstätten willkommen.» Die Reparaturen würden gemäss Garantievertrag des Kauflandes ausgeführt.
Allerdings: Kostenlose Garantie- und inbegriffene Servicearbeiten während der Garantiezeit können nur in den offiziell anerkannten Garagen der jeweiligen Marke ausgeführt werden. Diese Betriebe werden für ihre Arbeit von den Importeuren entschädigt. Bei den anderen, freien Garagen gilt hingegen: Reparaturen sind auch während der Garantiezeit nicht gratis.
Übrigens: Laut Weko «verfällt die Garantie nicht, wenn ein Endverbraucher sein Auto während der Dauer der Garantie durch eine unabhängige Werkstatt reparieren oder unterhalten lässt».
Wichtig: Wer zum Markenvertreter fährt, ist nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass der Wagen importiert wurde. Dazu heisst es bei Renault klar: «Die Kunden sind Kunden der Marke, unabhängig vom Land, in dem das Auto gekauft wurde.»
Fehlbare Garage dem Importeur melden
Das kann man tun, wenn sich ein Markengaragist weigern sollte, Garantiearbeiten durchzuführen:
- Melden Sie dem offiziellen Importeur die Garage, die sich weigert. Adresse und Telefonnummern der jeweiligen Importeure: www.auto-schweiz.ch.
- Falls auch der Importeur keine Lösung bietet: Melden Sie sich bei der Weko.
Buchtipp: Weitere Informationen zum Thema Service und Garantie finden Sie im K-Tipp-Ratgeber «Das eigene Auto: So fahren Sie am günstigsten» (151 Seiten, 2. Auflage). Zu bestellen unter www. ktipp.ch.