Seit mehr als 20 Jahren plagen Ursula Josi aus Adelboden BE Verspannungen in Rücken und Nacken. Ärzte und Physiotherapeuten konnten ihr nicht helfen. Linderung verschafft ihr jedoch eine Atem- und Bewegungstherapie nach der Methode K. Wolf. Diese besucht sie zusammen mit zwei bis vier Frauen. Kosten pro Sitzung und Person: 18 Franken. Eine Einzeltherapie würde 100 Franken kosten.
Josi hat bei der Krankenkasse Sanitas die Zusatzversicherung «Natura Komfort» abgeschlossen. Diese übernimmt gemäss den Versicherungsbedingungen 75 Prozent der Kosten für alternative Behandlungsformen bis maximal 6000 Franken. Voraussetzung: Der Therapeut ist für die Behandlung von der Krankenkasse anerkannt. Das ist bei Josi der Fall.
Trotzdem lehnte die Sanitas eine Kostenübernahme ab. Begründung: «Gruppentherapien werden von der Sanitas nicht vergütet, da die direkte Betreuung der Versicherten nicht im Vordergrund steht.» Sanitas beteilige sich im Alternativbereich an der Einzelbetreuung, «da dies einen grösseren Nutzen für unsere Versicherten hat».
Gebhard Eugster, Jurist und ehemaliger Ombudsmann Krankenversicherung, schüttelt den Kopf: Ein Blick in die Versicherungsbedingungen von Sanitas zeige, dass Gruppentherapien von der Deckung nicht ausgeschlossen sind.
Ein solcher Ausschluss müsste aber vorliegen, damit Sanitas die Kostengutsprache ablehnen könne. Im Kleingedruckten gibt es nur eine allgemeine Bestimmung, wonach keine Heilungskosten übernommen werden für «Behandlungen und Massnahmen, die nicht nach wissenschaftlich nachweisbaren Methoden wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich durchgeführt werden».
Viele Kassen zahlen an Gruppentherapie
Laut Roland Gautschi vom Atemfachverband Schweiz gibt es keine wissenschaftlichen Studien, die einen Unterschied zwischen Einzel- und Gruppenatemtherapien ergeben hätten. Je nach Patient könne eine Therapie in einer Kleingruppe gar effizienter sein.
Die meisten der vom K-Tipp angefragten zehn Krankenkassen machen keinen Unterschied zwischen einer Einzel- und einer Gruppentherapie. Massgebend sei, dass Therapiemethode und Therapeut anerkannt sind. Dies gilt bei Atupri, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, KPT, Swica und Sympany.
Visana-Sprecher David Müller sagt, eine Atemtherapie in einer Gruppe sei zweckmässig. Deshalb würden die Kosten anteilsmässig übernommen. Concordia argumentiert ähnlich wie Sanitas: In einer Gruppe sei eine genügende Krankheitsbehandlung nicht möglich. Die Kosten für eine Atemtherapie als gesundheitsfördernde Massnahme würden aber teilweise übernommen.
Die EGK macht in den Versicherungsbedingungen «EGK-Sun» einen Unterschied zwischen Gruppen- und Einzeltherapien. Sie beteiligt sich dann mit höchstens 35 statt 70 Franken pro Sitzung.
Sanitas sagt auf Anfrage des K-Tipp, sie werde Ursula Josis Fall nochmals prüfen.
Krankenkasse: Das übernimmt die Zusatzversicherung
Naturärztliche und andere alternative Behandlungsmethoden werden nur von einer entsprechenden Zusatzversicherung übernommen. Anders als bei der Grundversicherung bestimmen die Krankenkassen hier selbst, welche Behandlungsformen gedeckt sind.
Tipp: Lassen Sie sich vor jedem Therapieantritt schriftlich bestätigen, dass Therapeut und Therapiemethode von der Krankenkasse anerkannt sind. Klären Sie zudem ab, wie viele Behandlungen übernommen werden – oft ist die Zahl begrenzt.