Die 91-jährige Mutter von Matthias Blumer aus Romanshorn TG benötigte einen Rollator. In einem Prospekt des Internethändlers Walzvital.ch fiel dem Sohn im Dezember der Einkaufstrolley «Lett800» auf. Er wurde mit einem «Superpreis» von 359 Franken beworben.
Blumer machte sich daraufhin im Internet kundig und stellte fest: In Deutschland bekommt er den Rollator trotz dem angeblichen Schweizer «Superpreis» massiv günstiger. Das gleiche Modell kostete bei Amazon.de umgerechnet 180 Franken, bei Aktivwelt.de gar nur 145 Franken. Das sind über 200 Franken weniger als beim Schweizer Internetshop.
Das ist kein Einzelfall, wie folgende Beispiele zeigen:
Rollator «Gemino 30»: Diese Gehhilfe schnitt in einem Test des «Gesundheitstipp» (12/2017) mit dem Gesamturteil «gut» ab. Der Internetshop Strack.ch verkauft ihn für 478 Franken, Rollatorshop.ch verlangt 285 Franken. In Deutschland gibt es ihn bei Rehatechnik-loesch.de schon für umgerechnet knapp 220 Franken.
Faltstock der Marke Gastrock: Dafür verlangt Strack.ch 49 Franken – bei Kaphingst.de kostet er mit rund 24 Franken nur halb so viel.
Duschhocker «Secura Premium» der Marke Wenko: Er kostet bei Walzvital.ch 139 Franken, bei Modernehausfrau.de rund 82 Franken.
Tipp: Wer nahe der Grenze wohnt, kann Waren aus dem Ausland an eine deutsche Lieferadresse schicken lassen und dort abholen, falls der Verkäufer die Ware nicht in die Schweiz liefert. Es gibt auch spezialisierte Firmen, die Waren gegen eine Gebühr in die Schweiz weiterleiten (K-Tipp 11/2019). Für einzelne Sendungen beträgt die Gebühr im günstigsten Fall Fr. 14.90 (Meineinkauf.ch und Internetshopper.club).
Zustupf von der AHV
Wer eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen bezieht und in der Schweiz wohnt, hat Anspruch auf Hilfsmittel der AHV. Diese übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen des Antragstellers einen Teil der Kosten. So zahlt sie zum Beispiel alle zwei Jahre 75 Prozent an die Kosten orthopädischer Mass- und Serienschuhe. Und alle fünf Jahre erhält man Fr. 900.– an einen Rollstuhl (ohne Motor) und Fr. 1237.50 an Hörgeräte.
Grundsätzlich werden diese Beiträge aber – wie auch bei der IV – nur dann geleistet, wenn die Hilfsmittel in der Schweiz gekauft werden. Eine Ausnahme sind Hörgeräte, sofern sie auf der Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen stehen.
Seinen Anspruch auf Hilfsmittel kann man mittels Formular bei der AHV/IV-Stelle des Wohnsitzkantons anmelden.
Im Internet findet man das Formular unter:
www.ahv-iv.ch ! «Merkblätter & Formulare» ! «Formulare» ! «Leistungen der AHV» ! «Anmeldung: Hilfsmittel der AHV»
Die Liste der vergüteten Hilfsmittel findet man unter «Merkblätter» ! «Leistungen der AHV» ! «Hilfsmittel der AHV»