In die Inkasso-Falle getappt
Inkassobüros unterbreiten den Schuldnern gerne Vereinbarungen für das ratenweise Abstottern der Schuld. Dabei schmuggeln sie oft weitere Posten in die Rechnung, die gar nicht geschuldet sind.
Inhalt
K-Tipp 05/2011
06.03.2011
Letzte Aktualisierung:
08.03.2011
Ernst Meierhofer
Das Papier trägt den Titel «Zahlungsvereinbarung» sowie die Bitte, das Blatt zu unterzeichnen. Das spare «zusätzliche, unnötige Kosten». Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Wer eine solche Vereinbarung akzeptiert, unterschreibt auch für Kosten, die er gar nicht zahlen müsste.
So bläst Intrum die Rechnungen auf
Dies zeigt ein aktuelles Beispiel der Intrum Justitia. Eine Frau aus Z&uu...
Das Papier trägt den Titel «Zahlungsvereinbarung» sowie die Bitte, das Blatt zu unterzeichnen. Das spare «zusätzliche, unnötige Kosten». Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Wer eine solche Vereinbarung akzeptiert, unterschreibt auch für Kosten, die er gar nicht zahlen müsste.
So bläst Intrum die Rechnungen auf
Dies zeigt ein aktuelles Beispiel der Intrum Justitia. Eine Frau aus Zürich schuldet Fr. 409.60 plus Fr. 13.55 Zinsen. Diese Forderungen sind unbestritten (siehe unten). Doch auf der «Zahlungsvereinbarung» werden daraus flugs Fr. 734.15, zu bezahlen in 7 Raten.
Denn die Intrum bläst die Rechnung auf mit Verzugsschaden (Fr. 181.–), mit Kundenkosten (Fr. 5.–) und mit Teilzahlungszuschlägen (Fr. 105.–). Dazu verlangt sie noch 20 Franken für die «Einrichtung Zahlungsvereinbarung».
Karl Weiss aus Dietikon ZH hilft der betroffenen 80-jährigen Frau in finanziellen Belangen. Er hatte ihr geraten, die Vereinbarung zu unterschreiben. Doch als er im K-Tipp 1/11 las, dass Schuldner den pauschalen Verzugsschaden der Inkassobüros gar nicht zahlen müssen, beschwerte er sich schriftlich bei der Intrum Justitia.
Die Antwort der Intrum: «Die Kosten wurden mit der Unterzeichnung der Schuldanerkennung anerkannt. Da auf der Schuldanerkennung der Verzugsschaden klar vermerkt ist, waren Frau X die zusätzlichen Kosten bewusst.»
Das Beispiel zeigt: Wer solche Zahlungsvereinbarungen, Ratenzahlungen oder Abzahlungsverträge unterschreibt, tappt in die Falle. Die Unterschrift gilt als Schuldanerkennung für den gesamten Betrag – inklusive Fantasieposten des Inkassobüros. Die Intrum Justitia ist nicht die einzige Inkassofirma mit dieser Schmuggelpraxis.
Auch andere Inkassofirmen schlagen meistens den Verzugsschaden drauf und manchmal noch weitere Beträge. Die Alphapay AG zum Beispiel, die offene Forderungen für die Swisscom eintreibt, jubelte einer Schuldnerin neben dem Verzugsschaden auch noch sogenannte «Adressnachforschungskosten» unter. Sie betont, die Schuldnerin habe, «ohne uns zu informieren», gezügelt und damit die Adressnachforschung veranlasst.
Sofortige Betreibung wird angedroht
Übrigens: Die Zahlungs- bzw. Ratenvereinbarungen der Intrum Justitia sind doppelt tückisch. Denn darin steht auch: «Das Ausbleiben der Ratenzahlung hat die umgehende Betreibung zur Folge.» Es kommt also umgehend ein Zahlungsbefehl ins Haus.
Das ist keine leere Drohung, wie der K-Tipp von einem konkreten Fall aus dem Jahr 2008 weiss. Heute heisst es bei der Intrum: «Gemäss Standardprozess wird bei ausbleibender Ratenzahlung eine Mahnung versandt. Bleibt die Ratenzahlung danach immer noch aus, wird allenfalls die Betreibung eingeleitet.»
Keine zusätzlichen Kosten anerkennen!
Wer von einem Inkassobüro eine Rechnung erhält, muss nur den ursprünglich geschuldeten Hauptbetrag zahlen sowie einen Verzugszins ab Datum der Mahnung.
Der Verzugszins beträgt 5 Prozent, falls nichts anderes abgemacht ist. Bezahlen müssen Sie auch Mahngebühren, falls diese vertraglich abgemacht waren (siehe K-Tipp 1/11).
Einen pauschalen Verzugsschaden müssen Sie hingegen nicht zahlen. Ratenzahlungsvorschläge, wie sie Inkassobüros vorlegen, sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben.
Falls Sie die ursprüngliche Forderung anerkennen, können Sie von sich aus einen Ratenzahlungsvorschlag machen, der nur den Hauptbetrag sowie die Zinsen (und allenfalls Mahngebühren) enthält.
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