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K-Tipp 11/2007
06.06.2007
Ein Hinweis in der neusten Ausgabe des Bulletins «Konsumpolitik» des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) sorgt für Verwirrung. Dort heisst es, dass gemäss Billag - der Inkassostelle für Radio- und TV-Gebühren - die Nutzung des Internet-TV-Angebots von Zattoo «meldepflichtig» sei und dadurch automatisch Gebühren fällig würden.
Diese Info ist falsch: BFK-Leiter Jean-Marc Vögele bestätigt, dass die Angaben in K-Tipp 3/2007 korrekt seien. Demnach gilt nach wie vor: Fernsehen übers Internet ist legal und konzessionsfrei, solange die Dienste gratis sind. Wer also das Gratis-Angebot der Zürcher Firma Zattoo nutzt, muss sich nur bei der Billag melden, wenn im Haushalt zusätzlich ein herkömmliches Fernsehgerät in Betrieb ist oder aber der PC für den Fernsehempfang via Antenne oder Satellit genutzt wird.
Empfangsgebühren muss auch zahlen, wer für den TV-Empfang via Internet ein kostenpflichtiges Abo löst (wie ADSL.TV oder Kabelnetz).
(kh/ruf)
Diese Info ist falsch: BFK-Leiter Jean-Marc Vögele bestätigt, dass die Angaben in K-Tipp 3/2007 korrekt seien. Demnach gilt nach wie vor: Fernsehen übers Internet ist legal und konzessionsfrei, solange die Dienste gratis sind. Wer also das Gratis-Angebot der Zürcher Firma Zattoo nutzt, muss sich nur bei der Billag melden, wenn im Haushalt zusätzlich ein herkömmliches Fernsehgerät in Betrieb ist oder aber der PC für den Fernsehempfang via Antenne oder Satellit genutzt wird.
Empfangsgebühren muss auch zahlen, wer für den TV-Empfang via Internet ein kostenpflichtiges Abo löst (wie ADSL.TV oder Kabelnetz).
(kh/ruf)
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