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20.11.2019
Zuerst ging es nur um 1150 Franken. Diesen Betrag blieb eine Frau aus Zürich einem Schmuckhändler schuldig. Der Händler übergab seine Forderung der Inkassofirma Intrum Justitia – und diese wiederum unterbreitete der Schuldnerin eine Zahlungsvereinbarung über 19 Raten. Im Begleittext stand: «Sie ersparen sich damit auch zusätzliche, unnötige Kosten.»
Dieser Satz ist ein schlechter Scherz. Denn genau in solchen Fällen jubeln Inkassobüros ihren Opfern happige unnötige Kosten unter.
Im konkreten Fall:
- Nebst der Hauptforderung von 1150 Franken enthält die Zahlungsvereinbarung noch einen «Verzugsschaden» von 285 Franken. Dieser Betrag wäre nicht geschuldet.
- Dazu verlangt die Intrum einen Teilzahlungszuschlag von 285 Franken.
- Zudem enthält die Vereinbarung 15 Franken für «Kundenkosten» sowie 20 Franken für «Einrichtung Zahlungsvereinbarung».
- Zusammen mit den zu Recht erhobenen Verzugszinsen von Fr. 141.25 beträgt die Gesamtforderung Fr. 1896.25. Das ist ein Zuschlag von 65 Prozent.
Die Frau hat die Vereinbarung unterschrieben – und damit den ganzen Betrag inklusive die Fantasieposten akzeptiert. Ihre Unterschrift gilt als Schuldanerkennung für die ganze Summe.
Das Beispiel zeigt: Bei solchen Vereinbarungen für das ratenweise Abstottern der Schuld schmuggeln Inkassobüros weitere Posten in die Rechnung, die den Gesamtbetrag unnötig erhöhen.
240 Franken zurückgezahlt
Immerhin: Der K-Tipp konnte eine Reduktion der Forderung erreichen. Die Frau hatte drei Ratenzahlungen à je 100 Franken gemacht und dann die verbleibenden Fr. 1596.25 auf einen Schlag gezahlt. Von sich aus hat sich die Intrum nicht bei der Frau gemeldet. Doch nach der Intervention des K-Tipp hat ihr die Intrum 240 Franken zurückgeschickt.
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