Anfang Mai letzten Jahres bestellte Pascale Ulrich aus Volketswil ZH bei Mediashop.ch Produkte im Wert von total Fr. 119.80. Die Waren wurden einige Tage später geliefert. Die Rechnung kam etwa einen Monat später separat. Nicht von Mediashop.ch, sondern von Powerpay. Zahlungsfrist: bis Ende Juni.
Ulrich war in den Ferien, als die Rechnung im Briefkasten landete. Sie bezahlte sie gleich nach ihrer Rückkehr Mitte Juli.
Kurz darauf erhielt Pascale Ulrich eine erste Mahnung. Diese kostete 15 Franken plus eine Administrationsgebühr von Fr. 2.90 und Verzugszinsen von Fr. 2.65.
Ulrich meldete sich bei Powerpay und erklärte, dass sie in den Ferien gewesen sei, die Rechnung aber nachher sofort bezahlt habe. Sie bat Powerpay deshalb um Rückzug der Mahngebühren.
Käuferin hat keinen Vertrag mit Powerpay
Diese Gebühren sind ohnehin nicht geschuldet. Denn Mediashop.ch hatte in den Vertragsbedingungen keine Mahngebühr festgelegt.
Bei Powerpay steht zwar: Die erste Mahnung kostet 15 Franken. Dies ist aber für Pascale Ulrich nicht von Bedeutung. Denn sie hatte einen Vertrag mit Mediashop.ch und nicht mit Powerpay.
Hubert Stöckli, Rechtsprofessor an der Universität Freiburg, bestätigt: «Die Gebühren sind nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers festgehalten, sondern in denen von Powerpay.»
Verzugsschaden in diesem Fall unmöglich
Doch Powerpay liess nicht mit sich reden und schickte weitere Mahnungen, die sich auf Fr. 113.40 summierten. Ulrich bezahlte auch diesen Betrag zurecht nicht.
Schliesslich beauftragte Powerpay das Inkassobüro Arvato Infoscore, um diesen Betrag einzutreiben. Infoscore schlug zusätzlich für einen angeblichen Verzugsschaden noch 145 Franken drauf, sodass der Betrag total fast 260 Franken ausmachte.
Auch diese Rechnung muss Ulrich nicht bezahlen. Denn sie verstösst gegen das Gesetz. Gebühren für eine Mahnung sind nur geschuldet, wenn dies im Vertrag steht. Verzugszinsen von 5 Prozent sind erst ab Erhalt einer Mahnung gerechtfertigt. Und ein zusätzlicher «Verzugsschaden» kann angesichts der Verzugszinsen nicht entstehen.
Ulrich ist kein Einzelfall: Bei der K-Tipp-Rechtsberatung meldeten sich viele Leser mit ähnlichen Problemen. Auch andere Internetshops lassen ihre Rechnungen von Powerpay verschicken – etwa Microspot.ch und Mediamarkt.ch. Microspot sind die hohen Mahngebühren von Powerpay egal: «Wird die Rechnung von den Kunden fristgemäss beglichen, fallen keine weiteren Kosten an.» Media-Markt schreibt, man werde mit Powerpay Rücksprache halten.
Powerpay wollte auf Anfrage des K-Tipp keine Stellung nehmen. Immerhin stornierte die Firma aber die Forderungen an Pascale Ulrich und zog den Inkassoauftrag zurück.