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Ungerechtfertigte Rechnungen muss man nicht bezahlen. Das gilt auch dann, wenn ein Inkassobüro mit rechtlichen Schritten droht. Die Arvato Infoscore AG aus Schlieren ZH etwa spannt dazu die Anwaltskanzlei Walder Häusermann Rechtsanwälte ein. In den Anwaltsbriefen heisst es: «Wir sind beauftragt, nötigenfalls auch gerichtlich gegen Sie vorzugehen.» Gefordert wird nicht nur die Bezahlung der Rechnung plus Zins, sondern auch noch ein «Verzugsschaden» und eine Beteiligung am Anwaltshonorar.
Beides ist rechtlich nicht geschuldet: Den gegnerischen Anwalt muss nur zahlen, wer in einem Gerichtsverfahren unterliegt und vom Gericht zu einer Entschädigung an die Gegenpartei verpflichtet wird. Auch ein Verzugsschaden ist nicht geschuldet, weil er schon mit der Zahlung einer allfälligen Mahngebühr und des Verzugszinses abgegolten ist.
Übrigens: Wenn es um das Thema Verzugsschaden geht, kann man sich eine Beschwerde beim Verband der Inkassotreuhandinstitute sparen. Denn dort ist man der Ansicht, dass der von den Inkassobüros geltend gemachte Verzugsschaden geschuldet ist. Die Mitarbeiter prüfen lediglich, ob die Empfehlung des Verbandes zur Höhe des Schadens eingehalten wurde.
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Und Jetzt
Was macht man mit so einen Brief?
Passt!
Wundert mich nicht, dass diese Anwaltskanzlei bei solchen Praktiken mitmischt!