Wer als Schweizer im Ausland einen Arzt oder Spitalpflege brauchte, musste bis anhin oft bar bezahlen oder zumindest einen Vorschuss leisten. Dieses Geld konnte man nach der Rückkehr mit Rechnungsbelegen bei seiner Krankenkasse zurückfordern.



Ab 1. Juni läufts anders: «Schweizer Touristen müssen dann in EU-Ländern vor einer Behandlung das Formular E 111 präsentieren, um nur noch den Selbstbehalt, der auch für Einheimische gilt, bezahlen zu müssen», erklärt Peter Marbet,...