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30.10.2013
Internet-Portale wie Holidaycheck.ch, Ebookers.ch und Travel.ch vermitteln Reisen, verkaufen sie aber nicht. Für Vertrag und Preise sind die Anbieter zuständig. Das heisst: Je nach Reisebüro muss man genau hinschauen, welche Konsequenzen ein Klick hat.
Wenn Kunden auf «Buchen» klicken, kann der Reiseveranstalter den Kundenwunsch ablehnen. Erst bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Vertrag perfekt.
Schickt ein Reisebüro statt der Bestätigung eine Rechnung zu einem höheren Preis als im Internet angegeben, gilt dies rechtlich als neues Angebot, das man als Kunde akzeptieren oder ablehnen kann.
Stossend ist der Buchungsvorgang bei Fefa Reisen in Essen (D): Reagiert der Kunde nicht innert acht Tagen auf das E-Mail, gilt ein teureres Angebot als stillschweigend angenommen. So steht es im Kleingedruckten der Firma. Wichtig: Eine solche Bestimmung ist rechtlich nicht wirksam. Schweigen auf eine Offerte gilt als Ablehnung – es sei denn, die Vertragsparteien haben bereits eine geschäftliche Beziehung.
Die meisten Internet-Reisebüros sind kundenfreundlicher. Geht eine Buchung ein, wird die Verfügbarkeit geprüft. Ist alles in Ordnung, erhält der Kunde sofort eine Bestätigung. Bei telefonischen und persönlichen Buchungen kommt der Vertrag während des Gesprächs zustande.
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