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30.10.2013
Wer bei diesem Elektronik-Shop Ware bestellt, muss im Voraus zahlen. Doch viele Kunden haben den Artikel nicht erhalten. Die Betroffenen reklamierten per Telefon und E-Mail – ohne Erfolg.
Hinter www.dlex.ch steckt Heinz Lippuner aus Horgen ZH. Verärgerten Kunden bleibt nur die Betreibung des Händlers. Zuständig ist das Betreibungsamt Thalwil ZH. Einige Geschädigte kamen auf diesem Weg denn auch wieder zu ihrem Geld.
Andere beschwerten sich beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dieses kann gegen Firmen vorgehen, die mit unlauteren Praktiken geschäften. Das Seco hat den Online-Shop bereits abgemahnt. Doch das bringt den Geprellten ihr Geld nicht zurück. Das Gleiche gilt für diejenigen Besteller, die Lippuner bei der Polizei anzeigten. Laut der zuständigen Staatsanwaltschaft sind gegen Lippuner «zahlreiche Anzeigen» eingegangen. Er wollte nicht Stellung nehmen.
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Ware erhalten
Habe wie bei den vorherigen Blogs auch schon überlegt eine Anzeige zu machen. Besonders da ich nach einigen Telefonaten unfreundlich vertröstet und abgeklemmt wurde. Doch dann passierte das Wunder und ich bekam meine bezahlten waren zugeschickt. Die Wartezeit betrug zweieinhalb Monate. Die netten Leute im Kundensupport sollten besser freundlich und ehrlich mit den Kunden reden, dann könnte man sich auf die lange Wartefrist einstellen und nicht immer die Lieferung für Übermorgen bestätigen.
Neue Seite gleiche Masche
Ich bin dabei, dass man eine Sammelklage macht. Bitte informiert mich darüber wie ich vorgehen muss? Danke.
Konkurs eröffnet
Ich habe heute vom Bezirksgericht Horgen die Mitteilung erhalten, dass am 08.01.2014 über Heinz Lippuner der Konkurs eröffnet worden ist. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Nun muss die Forderung beim Konkursamt in Thalwil angemeldet werden.
Sammellage, wer ist dabei?
Habe auch leider am falschen Shop gekauft. Ich dachte, es könnte sinnvoll sein mehrere von uns zusammen gegen Lippuner anklagen. Hat jemand Interesse?
Anzeige wegen Betrug
Ich habe diese Woche eine Anzeige wegen Betrug eingereicht bei der Polizei. Auch wenn ich keinen Erfolg haben sollte und weder die Ware noch das Geld zurückbekommen sollte, hat es wirklich gut getan etwas gegen solche Machenschaften unternommen zu haben und nicht einfach zu resignieren. Ich kann es nur allen Geschädigten empfehlen sich zu wehren! Viel Erfolg!
Moi aussi...
... j'ai fait confiance à une entreprise suisse. La marchandise commandée et payée il y a plus d'un mois n'est toujours pas arrivée. Aucune réponse aux mails. Après plusieurs tentatives, j'ai eu une charmante dame au bout du fil, qui parlait français, et qui m'a assuré que ma commande était en route... Nöel est proche... On peut toujours espérer un miracle!
Webseite funktioniert noch
Leider habe ich auch vor 3 Wochen etwas bestellt und bezahlt, jedoch nichts erhalten und auf Emails und Telefonanrufe wird nicht reagiert. Was mich ärgert, wenn dieses Problem schon so lange bei den zuständigen Behörden bekannt ist, dass dann die Homepage immer noch aktiv ist und diese Firma ihre betrügerische Masche weiterziehen kann??? Ich und vermutlich auch noch viele andere hätten so geschützt werden können! Aber so werden die falschen Leute geschützt!
Betreibung unbedingt einleiten
Ich hatte auch bei der Firma Dlex.ch (Heinz Lippuner) Waren im Wert von 600.- bestellt und nie erhalten. Damit sie jetzt wieder zu ihrem Geld kommen müssen sie ein bisschen Geduld und Geld investieren. Zuerst schreiben sie einen Eingeschriebenen Brief der Firma Dlex.ch wo sie der Firma eine angemessene Nachlieferfrist einräumen mit der Androhung vom Vertrag zurückzutreten. Sollte keine Reaktion erfolgen ist es jetzt wichtig das sie die Firma Betreiben und nicht locker lassen. Im Normalfall wird die Firma Dlex.ch auf den Zahlungsbefehl und die Betreibungsandrohung nicht reagieren. Jetzt dürfen sie nicht aufgeben, denn damit Rechnet diese Firma. Stellen sie beim Bezirksgericht in Horgen den Antrag für die Konkurseröffnung (Einschreiben). Sie werden dann eine Vorladung mit einem Einzahlungsschein über 1800.- CHF erhalten (Kaution). Es braucht jetzt ein bisschen Mut aber ich empfehle, dass sie dem Gericht die Kaution bezahlen. Dieses Geld erhalten sie zurück, wenn der Beklagte die Schulden vorher oder bei Gericht vollumfänglich bezahlt. Ansonsten wird der Schuldner auf ihr Begehren Betrieben und die anfallenden Kosten werden von der Kaution beglichen. Da es jetzt aber langsam Eng wird für die Firma bevorzugt Herr Heinz Lippuner lieber die Bezahlung der Forderung. Ich bin auf diesem Weg wieder zu meinem Geld und der Kaution gekommen. Ich hoffe euch ein bisschen Mut gemacht zu haben damit ihr um euer Geld kämpft.