Erika Fritsche aus Trogen AR bestellte im Februar bei Fust einen Luftbefeuchter der Marke Venta für 100 Franken. Nach zwei Tagen meldete Fust «einen Lieferverzug infolge hoher Nachfrage». Nach weiteren drei Tagen stornierte Fust die Bestellung wegen eines angeblich «irrtümlichen Preisfehlers» und zahlte das Geld zurück.
Fust wollte den Luftbefeuchter offenbar zu einem höheren Preis verkaufen. Heute kostet er 249.90 Franken. Trotzdem hätte Fust rechtlich gesehen liefern müssen. Denn der Erika Fritsche offerierte Preis von 99.90 Franken war nicht offensichtlich falsch.
Ähnlich wie der Appenzellerin erging es Kevin Imsand (Name geändert) aus Büetigen BE. Er bestellte bei Media-Markt einen Bluetooth-Lautsprecher für 99 Franken. «Die Bestellung wurde gleich storniert», berichtet er dem K-Tipp. Beim zweiten Anlauf: das gleiche Spiel. Media-Markt sagt dazu, der Preis sei fälschlicherweise zu tief angesetzt worden. Trotzdem habe die Firma ihre Kunden so lange beliefert, «wie der Artikel vorrätig war». Die anderen Kunden gingen leer aus. Inzwischen können sie den Lautsprecher wieder bestellen. Aber er kostet je nach Farbe deutlich mehr: 155 bis 170 Franken.
«Verfügbar» oder «an Lager» heisst nichts
Für 50 statt für 90 Franken bot Migros-Tochter M-Electronics im März einen Canon-Drucker an. Jürgen Petry aus Scherzingen TG bestellte sogleich. M-Electronics verschob die Lieferung sechs Mal. Nach einem guten halben Jahr erhielt er immerhin ein Ersatzmodell – allerdings ohne Fax-Funktion.
So viel Geduld hatte Dimitri König (Name geändert) aus Bern nicht: Er hatte bei Interdiscount einen sehr guten HP-Laptop für nur 690 Franken bestellt. Interdiscount vertröstete ihn immer wieder, bis der Berner die Bestellung nach vier Monaten entnervt stornierte.
Lieferprobleme gibt es seit rund einem Jahr auch mit Grafikkarten für Computer. Besteller klagen in Internetforen, dass auf den Websites der jeweiligen Onlineshops Grafikkarten als «verfügbar» oder «an Lager» bezeichnet würden. Man könne sie bestellen. Sogar der Preis ändere. Für die GeForce RTX 3080 sei er über Nacht von 1700 auf 2400 Franken gestiegen. Aber geliefert würden die Grafikkarten trotzdem nicht.
Digitec schreibt dem K-Tipp, ein Teil des Sortiments gelange direkt von Herstellern oder anderen Lieferanten zu den Kunden. Deshalb stehe auf der Website oft: «Versandbereit ab externem Lager» oder «Angebot von XY». Die Lieferzeitangaben würden von den Lieferanten stammen. Offensichtlich sind die Daten oft nicht aktuell: «Wir sind bemüht, diese Schnittstelle weiter zu automatisieren, damit die Liefertermin-Daten bei uns im Shop stets à jour sind», schreibt Digitec.
Bei Lieferschwierigkeiten greift Digitec zu eigenwilligen Methoden. Der Händler rät Kunden etwa, auf die bestellte Grafikkarte zu verzichten und «ein anderes Modell von einem anderen Hersteller» zu kaufen. Aber «nicht zum gleichen Preis, sondern zum aktuellen Marktpreis». Der K-Tipp übersetzt: eine schlechtere Grafikkarte zu einem höheren Preis. Digitec begründet das Vorgehen mit gestiegenen Preisen: «Diese Kosten werden jetzt von Instanz zu Instanz weitergegeben.»
Björn Fröhlich aus Wolfhausen ZH wollte eine Grafikkarte bei Conrad bestellen. Conrad löschte seine Bestellung sogleich. Ein paar Tage später stand auf der Website: «Wird geliefert, wenn verfügbar.» Fröhlich bestellte nochmals. Wieder löschte Conrad die Bestellung. Die Firma schreibt dazu: «Die Anzeige im Webshop war falsch.»
Onlyshop verweigert sogar Rückzahlung
Auch Onlyshop.ch der Firma IXO24 aus Pfungen ZH verärgert seine Kunden: Bill Mürner (Name geändert) aus Knonau ZH bestellte im März eine Grafikkarte. Sieben Stück waren angeblich in einem «externen Lager» vorhanden. Trotzdem lieferte Onlyshop nicht. Schliesslich verlor Mürner die Geduld, stornierte die Bestellung und verlangte das Geld zurück. Doch Onlyshop verweigerte die Rückzahlung und verwies auf das Kleingedruckte des Vertrags. Erst als der K-Tipp intervenierte, wollte Onlyshop das Geld zurückzahlen.
Die Firma erklärt dem K-Tipp, ihre Lieferanten würden keine Stornierungen akzeptieren. Deshalb lasse sie auch Onlyshop nicht zu. «Natürlich ist diese Praxis nicht kundenfreundlich», räumt Onlyshop ein. Nun zahle die Firma das Geld zurück, «da die Wartezeiten definitiv zu lang werden».
Kürzlich berichtete auch die TV-Sendung «Kassensturz» über Onlyshop: Die Firma weigerte sich, zwei Kunden Grafikkarten zum vereinbarten Preis zu liefern. Stattdessen verlangte der Internetshop einen Aufpreis von 30 beziehungsweise 50 Prozent.
Auf Rechnung bestellen erspart viel Ärger
Bestellen Sie im Internet wenn immer möglich auf Rechnung. Und zahlen Sie erst nach Erhalt der Ware. Falls Sie mit einer Kreditkarte zahlen müssen: Kreditkarten nie automatisch belasten lassen, sondern Beträge per Rechnung zahlen – erst nach Erhalt der bestellten Ware.
Lieferverzug: Wenn ein Liefertermin vereinbart ist und die Lieferung ausbleibt, sollten Sie den Händler schriftlich mahnen und ihm eine angemessene Nachfrist von beispielsweise 10 Tagen setzen. Lässt der Verkäufer auch diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern.