Beim Einkaufen in einer Filiale können Konsumenten die Verpackung von Lebensmitteln lesen. So erhalten sie Informationen über Zutaten, Allergene, Nährwerte und Produktionsland. Diese Angaben müssen gemäss Gesetz auf der Verpackung stehen.
Für den Einkauf im Internet gilt die Vorschrift: Die Angaben müssen den Käufern gut sichtbar zugänglich gemacht werden, etwa als separater Text zum Produkt.
Coop und Migros nehmen es damit in ihren Internetläden Coop@home und Leshop.ch allerdings nicht allzu genau. Von 20 per Stichprobe ausgewählten Produkten war jedes zweite fehlerhaft oder gar nicht deklariert. Bei Coop waren es 9 von 20 Produkten, bei Migros 11 von 20 (Beispiele siehe unten).
Migros und Coop bestätigten die Mängel auf Anfrage – und behoben einen Teil davon umgehend.
Immerhin: Kunden, die bei Leshop.ch fehlerhaft deklarierte Ware gekauft haben, können sich beim Kundendienst melden. Sie erhalten dann den Kaufpreis direkt auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Die Ware müsse nicht retourniert werden. Coop@home-Kunden können Produkte entweder dem Kurier mitgeben oder in einer Filiale zurückgeben.
Kantonschemiker machen Stichproben
Zuständig für die Kontrolle der Deklaration sind die Kantonschemiker Basel-Stadt (Coop@home) und Waadt (Leshop). Aus Basel hiess es, man kontrolliere Internetläden stichprobenmässig und veranlasse, dass Mängel behoben würden. Zu allfälligen Konsequenzen wollte man sich nicht äussern.
Coop@home
Die Zutatenliste zur Sauce «Knorr Carbonara al Gusto» ist beim Coop-Internetladen fehlerhaft.
So hat es etwa entgegen der Deklaration keinen Schinken drin. Zudem fehlt der für Allergiker wichtige Hinweis, dass im Produkt Gluten, Sellerie oder Senf enthalten sein können.
Die «Delicorn Nuggets» enthalten gemäss Verpackung deutlich mehr Fett und viel weniger Zucker als im Internetshop angegeben.
Zu den Produkten «Dar-Vida Cracker Tomate & Basilikum» und «Reh-Pfeffer 600 g» liefert Coop@home überhaupt keine Informationen.
Leshop.ch
Die Zutatenliste zum «Rehpfeffer» im Migros-Internetladen ist fehlerhaft. So soll er mehr Champignons als Verdickungsmittel enthalten. Tatsächlich ist es umgekehrt. Und: Auf der Liste fehlt der Konservierungsstoff Schwefeldioxid. Dieser kann bei empfindlichen Leuten zu Übelkeit, Durchfall, Kopfschmerzen und Asthmaanfällen führen.
Bei den Chips «Pom-Bär 100 g» fehlt in der Internet-Deklaration die geschmacksverstärkende Zutat Hefeextrakt. Diese enthält Glutamat, das bei empfindlichen Menschen zu Schläfendruck, Kopfschmerzen und einem steifen Nacken führen kann.
«M-Classic Buttergipfel»: Kann gemäss Verpackung die Allergene Nüsse, Sesam, Soja und Eier enthalten. Davon erfährt der Kunde auf Leshop.ch nichts.