Der Modehändler Outfittery Gmbh mit Sitz in Berlin bietet einen speziellen Service an. Kunden können auf der Internetseite des Shops ihren Kleiderstil, ihre Farbvorlieben und ihre Kleidergrösse angeben. Darauf erhalten sie eine Auswahl an Kleidern zugeschickt, zusammengestellt aus Produkten bekannter Marken.
Bei Outfittery heisst es im Internet: «Probiere Deine Auswahl an und bezahle nur, was Dir gefällt. Versand und Rückversand sind kostenlos.» Vor einem Rückversand müssen die Kunden gegenüber Outfittery im Internet angeben, welche Kleider sie retournieren, und den Grund dafür nennen.
«Ich war stundenlang in der Warteschlaufe»
Was einfach tönt, sorgt in Wirklichkeit für Ärger bei den Kunden. Eine K-Tipp-Leserin aus dem Wallis erhielt im vergangenen Dezember von Outfittery ein Paket mit Kleidern. Sie war früher Kundin des Versandhauses, hatte dieses Paket aber nicht bestellt. Darum schickte sie alle Kleider zurück. Trotzdem flatterte ihr direkt eine Mahnung über mehrere Hundert Franken ins Haus.
Die Walliserin versuchte erfolglos, Outfittery über E-Mail und telefonisch zu kontaktieren: «Ich war am Telefon stundenlang in der Warteschlaufe, ohne dass ich mit jemandem sprechen konnte. Auch auf mehrere E-Mail-Anfragen erhielt ich keine Antwort.» Stattdessen erhielt sie ein weiteres nicht bestelltes Kleiderpaket. Sie schickte auch dieses zurück und sandte der Firma einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung, die Rechnung zu stornieren. Outfittery antwortete bis heute nicht.
Trotz Rückversand Rechnung erhalten
Die Walliserin ist kein Einzelfall. Beim K-Tipp meldeten sich mehrere Leser, die ähnliche Erfahrungen mit Outfittery machten. So erhielt Sascha Nauer aus Zürich im Frühling vom Modeshop Kleider, die ihm nicht gefielen. Also schickte er das ganze Paket zurück. Ein Eintrag in seinem Kundenkonto im Internet war nicht möglich, auch konnte er den Kundendienst nicht erreichen. «Er scheint gar nicht zu existieren», sagt Nauer. Trotz Rückversand der Ware erhielt er eine Rechnung über Fr. 559.30. Seine Beschwerde führte zu einer weiteren Rechnung. Erst nach erneuter Reklamation stoppte der Shop den Rechnungsversand.
Oufittery schreibt dem K-Tipp, wegen des Wechsels des Logistikdienstleisters sei es in den letzten Monaten «zu Verzögerungen in der Kundenbetreuung» gekommen. Die Firma sagt, sie stelle künftig sicher, «dass der Service wieder uneingeschränkt garantiert wird».
Unbestellte Waren: Es besteht kein Kaufzwang
Wer unverlangt Waren erhält, muss diese nicht bezahlen. Das gilt es zu beachten:
- Stammt die unbestellte Ware von einer Firma, bei der Sie nicht Kunde sind, können Sie die Ware weitergeben oder wegwerfen. Informieren Sie den Händler, dass Sie die Sachen vernichten, wenn er diese innert einer bestimmten Frist nicht abholt.
- Kommt die Sendung von einem Shop, bei dem Sie vor kurzem Kunde waren, empfiehlt sich eine Rücksendung der Ware per Einschreiben – mit dem Hinweis, dass die Ware nicht bestellt wurde. Bewahren Sie die Postquittung auf.