Viele Versicherte haben ihren Pensionskassenschutz bei der Swisslife. Für überobligatorische Leistungen müssen sie einen Gesundheits-Fragebogen ausfüllen – mit allen intimen Angaben zu Krankheiten, Psychotherapie, Drogenkonsum und Aids-Test.

Das ist nichts Aussergewöhnliches. Stossend ist aber, dass die Swisslife als Einsende-Adresse «Postfach, 8022 Zürich» angibt. So gelangen persönlichste Daten in viele unbefugte Hände der betriebsinternen Postverteilung.

Der Zürcher Datenschützer Bruno Baeriswyl sagt klar: «Auch bei der Postzustellung muss gewährleistet sein, dass solche Informationen direkt zum Vertrauensarzt der Pensionskasse gelangen.»

Die Swisslife schreibt, die Fragebögen würden nur von «berechtigten und geschulten Personen» bearbeitet, die gegenüber Dritten zu Verschwiegenheit verpflichtet seien.