Ein Mann hatte bei einer Bundesbehörde ein 50-Prozent-Pensum. Dieses musste er wegen eines Augenleidens aufgeben. Daneben hatte er noch einen 20-Prozent- sowie einen 30-Prozent-Job als Lehrbeauftragter. Diese Tätigkeit konnte er weiterführen. Als 50-Prozent-Bundesbeamter war er der Pensionskasse Publica angeschlossen. Diese sprach dem Mann eine Pensionskassen-Invalidenrente zu – aber nur zur Hälfte, weil er ja nur einen 50-Prozent-Job hatte. Falsch, sagt das Bundesgericht. In solchen Fällen müsse die Pensionskasse die ganze IV-Rente zahlen – hier berechnet aufgrund des effektiv beim Bund erzielten Einkommens.    

Bundesgericht, Urteil 9C_183/2010 vom 25. 11. 2010