Im Bereich des gesetzlichen Obligatoriums ist der Fall klar: Erreicht der Bezüger einer Invalidenrente der Pensionskasse das offizielle Pensionierungsalter, muss die Pensionskasse weiterhin eine gleich hohe Rente zahlen - bis zum Tod.



Was aber, wenn die versicherte Person eine höhere überobligatorische Invalidenrente bezog, weil sie besser versichert war? Hier sehen viele Pensionskassen im Reglement vor, dass diese überobligatorische Rente bei Erreichen des Pensionierungsalter...