Ein 46-jähriger Förster erlitt 2010 einen Arbeitsunfall. Dabei kam eine Kniearthrose zum Vorschein. Sie war laut Arzt die Folge eines Skiunfalls von 1991. Die Suva sprach dem Mann eine Invalidenrente von 20 Prozent zu. Basis dafür sei der Lohn zum Zeitpunkt des Unfalls, denn dieser habe die Invalidität verursacht.

Der Lohn von 1991 betrug die Hälfte des aktuellen Salärs des Mannes von 75'000 Franken. Er wehrte sich vor Bundesgericht erfolglos: Als versicherter Verdienst gelte der innert eines Jahres vor dem Unfall erzielte Lohn.

Bundesgericht, Urteil 8C_615/2023 vom 28.2.2024