Peter Hubert (Name geändert), K-Tipp-Leser aus dem Kanton Luzern, brach sich bei einem Sprung ins Wasser zwei Halswirbel. Seither ist er querschnittgelähmt und ständig auf den Rollstuhl angewiesen. Als Mitglied der Gönnervereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung erhielt er fünf Monate nach dem Unfall 250 000 Franken ausbezahlt. Er wollte beim Ausfüllen der Steuererklärung von der K-Tipp-Rechtsberatung wissen, ob er dieses Geld als Einkommen versteuern muss.
Hubert hat Pech. Denn die Luzerner Steuerbehörden besteuern die Gönnerunterstützung wie eine Versicherungsleistung als «einmalige Zahlung für bleibende körperliche und gesundheitliche Nachteile». Diese rechtliche Einordnung verkennt aber: Die Gönnervereinigung ist keine Versicherung. Und die Gönner haben laut Statuten keinen Anspruch auf eine Leistung. «Die Zahlung der Vereinigung ist mit einer sogenannten Integritätsentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung vergleichbar, einer Art Schmerzensgeld», sagt der eidgenössisch diplomierte Finanzplanungsexperte Iwan Brot. Denn die Entschädigung der Gönnervereinigung werde ebenfalls unabhängig von einem finanziellen Schaden bezahlt. Ihre Höhe richtet sich allein nach dem Grad der körperlichen Einschränkung. Iwan Brot kommt zum Schluss: «Eine Integritätsentschädigung muss nicht als Einkommen versteuert werden.» Mit dieser Sichtweise tun sich die meisten Steuerbehörden schwer, wie eine Umfrage des K-Tipp bei den kantonalen Steuerämtern der Deutschschweiz zeigt. Die Ergebnisse:
Kantone mit Steuerpflicht
In beiden Appenzell, beiden Basel, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Solothurn, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich werden verunfallte Gönner für die Unterstützungsleistung zur Kasse gebeten. Die Besteuerung erfolgt separat vom übrigen Einkommen zum reduzierten Vorsorgetarif.Und wer mit dem erhaltenen Geld etwa einen Treppenlift kauft oder den Umbau des Fahrzeugs finanziert, kann dies als «behinderungsbedingte Kosten» vom übrigen Einkommen abziehen.
Kantone mit reduzierter Steuerpflicht
In Obwalden und Schaffhausen müssen Betroffene die Invaliditätsentschädigung ebenfalls als Einkommen zum reduzierten Satz versteuern. Besteuert wird aber nur der Betrag, der nach Abzug der Kosten für behinderungsbedingte Anschaffungen oder Umbauten übrig bleibt. Fallen später weitere Kosten an, kann man diese in Schaffhausen auch als «behinderungsbedingte Kosten» beim Einkommen abziehen.
Kantone mit Steuerbefreiung
In Aargau und Freiburg müssen Betroffene die Zahlung der Gönnervereinigung nicht als Einkommen versteuern. «Behinderungsbedingte Kosten» können in Freiburg zusätzlich vom Einkommen abgezogen werden.
Tipp: Akzeptieren Sie nicht unbesehen jede Rechnung des Steueramts. Bei grösseren Beträgen kann sich eine Beratung durch einen Steueranwalt lohnen.
6,8 Millionen Franken für 29 Gönner in einem Jahr
Die Gönnervereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung wurde im Jahr 1978 als Verein gegründet. 2020 hatte die Vereinigung über 1,8 Millionen Mitglieder. Diese zahlten Mitgliederbeiträge von total 70,8 Millionen Franken. Davon wurden rund 6,8 Millionen für Auszahlungen an 29 invalide Gönner verwendet (Vorjahr: 7,5 Millionen Franken an 37 Betroffene).
Eine Auszahlung des Maximalbetrags von 250 000 Franken ist nur dann vorgesehen, wenn jemand nach einem Unfall querschnittgelähmt und permanent auf den Rollstuhl angewiesen ist. Braucht man diesen nicht ständig, ist die Entschädigung tiefer. Der Gönnerbeitrag beträgt pro Jahr 45 Franken (Einzelpersonen) oder 90 Franken (Ehepaare und Familien).