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20.03.2012
Ja. Der Stern im Telefonbuch bedeutet, dass unter dem betreffenden Anschluss keine Werbemitteilungen erwünscht sind. Ab 1. April ist es strafbar, einen solchen Vermerk im Telefonbuch nicht zu beachten – sei es per Telefon oder per Fax. Erhalten Sie trotz Sterns hinter der Faxnummer Werbung, können Sie innert drei Monaten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Strafantrag stellen.
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