Ja. Der Stern im Telefonbuch bedeutet, dass unter dem betreffenden Anschluss keine Werbemitteilungen erwünscht sind. Ab 1. April ist es strafbar, einen solchen Vermerk im Telefonbuch nicht zu beachten – sei es per Telefon oder per Fax. Erhalten Sie trotz Sterns hinter der Fax­nummer Werbung, können Sie innert drei Mo­naten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Strafantrag stellen.