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K-Tipp 3/2003
12.02.2003
Ja. Die Verpflichtung steht im Arbeitsvertrag, und mit der Unterzeichnung dieses Arbeitsvertrags haben Sie sich auch einverstanden erklärt, der kollektiven Krankentaggeldversicherung des Betriebs beizutreten.
Dies bedeutet aber nicht, dass Sie in Zukunft doppelt versichert sind - und doppelt Prämien zahlen müssen. Denn mit dem Eintritt in die kollektive Versicherung Ihres Arbeitgebers können Sie Ihre private Police problemlos kündigen. In der Regel sind die Krankenkassen und Versicherungen bereit, solche Verträge ausserterminlich auf Ende des laufenden Monats aufzulösen. Es kann aber sein, dass Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen müssen.
(hrs)
Dies bedeutet aber nicht, dass Sie in Zukunft doppelt versichert sind - und doppelt Prämien zahlen müssen. Denn mit dem Eintritt in die kollektive Versicherung Ihres Arbeitgebers können Sie Ihre private Police problemlos kündigen. In der Regel sind die Krankenkassen und Versicherungen bereit, solche Verträge ausserterminlich auf Ende des laufenden Monats aufzulösen. Es kann aber sein, dass Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen müssen.
(hrs)
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