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Nein. Im Grunde könnten Sie dem Vermieter die Angaben zu interessierten Nachmietern auch mündlich nennen. Zu Beweiszwecken sollten Sie die Mitteilung jedoch schriftlich machen und eine Kopie für sich behalten. Dazu kann Ihnen der Vermieter kein bestimmtes Formular aufzwingen. Ein normales Blatt Papier würde genügen.
Dennoch: Am besten verwenden Sie das Formular, das der Mieterverband zur Verfügung stellt. Sie finden es unter www.mieterverband.ch/Mietrecht & Beratung/Ratgeber Mietrecht/Nachmieter.
Lehnt der Vermieter einen Nachmieter nur deswegen ab, weil Sie nicht sein Formular benutzt haben, und wäre ein vorgeschlagener Nachmieter zumutbar gewesen, so sind Sie von Ihren Pflichten befreit. Dann müssen Sie den Mietzins nur bis zu jenem Tag zahlen, an dem der Nachmieter den Mietvertrag übernommen hätte.
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