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K-Tipp 4/2005
23.02.2005
Ja, der Schaden wird ersetzt, sofern Sie in Ihrer Hausratversicherung den Zusatzbaustein «Einfacher Diebstahl auswärts» versichert haben.
Normalerweise vergütet die Hausratversicherung gestohlene Gegenstände zum Wiederbeschaffungs- oder Neuwert. Das heisst: Die Versicherten erhalten diejenige Summe, die sie zum Zeitpunkt des Diebstahls ausgeben müssten, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen.
Dies gilt selbst dann, wenn Sie den betreffenden Gegenstand - aus welchen Gründen auch immer - gratis oder verbilligt erhalten haben. Geschenke in Ihrem Besitz sind also auch versichert.
Beim Verlust des Handys zählt übrigens nicht nur das gestohlene Gerät zum Schaden, sondern auch die SIM-Karte sowie die Kosten, die zum Sperren entstanden sind. Und: In den meisten Fällen muss sich der Kunde mit einem Selbstbehalt (in der Regel 200 Franken) an den Kosten beteiligen; die ausbezahlte Entschädigung verringert sich also um diesen Betrag. Noch ein Hinweis: Diese Entschädigungspraxis aufgrund des Wiederbeschaffungswerts kann sich nachteilig auswirken. Erhält der Versicherte einen Computer ersetzt, für den er einst 3000 Franken bezahlt hat, so bekommt er vielleicht nur 2000 Franken, weil die Preise im Verlauf der Zeit gesunken sind.
(oh)
Normalerweise vergütet die Hausratversicherung gestohlene Gegenstände zum Wiederbeschaffungs- oder Neuwert. Das heisst: Die Versicherten erhalten diejenige Summe, die sie zum Zeitpunkt des Diebstahls ausgeben müssten, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen.
Dies gilt selbst dann, wenn Sie den betreffenden Gegenstand - aus welchen Gründen auch immer - gratis oder verbilligt erhalten haben. Geschenke in Ihrem Besitz sind also auch versichert.
Beim Verlust des Handys zählt übrigens nicht nur das gestohlene Gerät zum Schaden, sondern auch die SIM-Karte sowie die Kosten, die zum Sperren entstanden sind. Und: In den meisten Fällen muss sich der Kunde mit einem Selbstbehalt (in der Regel 200 Franken) an den Kosten beteiligen; die ausbezahlte Entschädigung verringert sich also um diesen Betrag. Noch ein Hinweis: Diese Entschädigungspraxis aufgrund des Wiederbeschaffungswerts kann sich nachteilig auswirken. Erhält der Versicherte einen Computer ersetzt, für den er einst 3000 Franken bezahlt hat, so bekommt er vielleicht nur 2000 Franken, weil die Preise im Verlauf der Zeit gesunken sind.
(oh)
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