Inhalt
23.07.2020
Nein. Die Vorschrift im Gesetz ist zwingend. Dort steht: Der Mieter kann eine Mietzinsreduktion verlangen, wenn der Referenzzinssatz gesunken ist. Entsprechend kann das Recht des Mieters, eine Senkung des Mietzinses zu fordern, nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Ein absoluter Minimalzins für die Zukunft ist somit unzulässig.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden