Mutterschaft
«Ich habe letztes Jahr ein Kind geboren. Die Mutterschaftsentschädigung ist im Lohnausweis als Nettolohn ausgewiesen. Muss ich sie in der Steuererklärung unter ‹Mutterschaftsentschädigung› denoch als Einkommen deklarieren?»
Nein. Es genügt, wenn die Mutterschaftsentschädigung in Ihrem Lohnausweis aufgeführt ist. Sie müssen sie nicht zusätzlich angeben.
Lehrlingslohn
«Mein Sohn wurde im letzten Juni volljährig. Muss er den Lohn fürs ganze Jahr versteuern?»
Ja. Die Steuerpflicht beginnt im Jahr der Volljährigkeit. Daher muss er das gesamte Jahreseinkommen versteuern.
Rente 2. Säule
«Ich wohne im Kanton Zürich und erhalte seit 2008 eine Rente der Pensionskasse. Diese muss ich zu 100 Prozent als Einkommen versteuern. Ein Freund von mir versteuert nur 80 Prozent. Ist das möglich?»
Ja. Renten aus der Pensionskasse sind zu 100 Prozent als Einkommen zu versteuern. Eine Ausnahme bilden jedoch Pensionskassenrenten, die vor dem Jahr 2002 anliefen.
Steuern stunden
«Ich habe die provisorische Steuerrechnung erhalten. Da ich mich momentan in einem finanziellen Engpass befinde, möchte ich die Steuern für eine gewisse Zeit stunden lassen. Kann ich das jetzt schon beantragen?»
Nein. Ein Stundungsgesuch ist erst nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung möglich.
Kinderalimente
«Ich bin geschieden und zahle meinem Sohn Alimente. Seit seiner Volljährigkeit werden die Unterhaltszahlungen aber nicht mehr zum Abzug zugelassen. Ist das korrekt?»
Ja, die Unterhaltszahlungen sind nur bis zur Volljährigkeit abzugsberechtigt. Dafür muss Ihr Sohn den Unterhaltsbeitrag so lange nicht als Einkommen versteuern.
Schwarzgeld
«Ich habe früher Einkommen und Vermögen nicht vollständig deklariert. Empfehlen Sie eine Selbstanzeige?»
Ja. Melden Sie sich freiwillig, müssen Sie nur Nachsteuern und Verzugszinsen zahlen. Verzichten Sie auf eine Selbstanzeige, gilt: Findet die Steuerbehörde heraus, dass Sie Gelder nicht angegeben haben, belegt der Fiskus den hinterzogenen Betrag zusätzlich mit einer Strafsteuer.
Elternunterstützung
«Meine Mutter lebt in Marokko. Ich unterstütze sie mit 4000 Franken pro Jahr. Ich wohne im Kanton Schwyz. Kann ich das Geld vom steuerbaren Einkommen abziehen?»
Nein. Bei der Staatssteuer sieht der Kanton Schwyz keinen Unterstützungsabzug für die im Ausland lebenden Eltern vor. Und bei der direkten Bundessteuer ist ein Abzug nur möglich, wenn die Unterstützung mindestens 6500 Franken beträgt.
3a-Konto
«Ich habe ein 3a-Konto. Muss ich das gesparte Kapital in der Steuererklärung angeben?»
Nein. Dieses Vermögen der dritten Säule ist erst nach dem Bezug des Geldes steuerbar. Die Auszahlung wird separat als Kapitalleistung besteuert.
Abzüge
«Muss ich die in meiner Steuererklärung geltend gemachten Abzüge erst nach Anfrage seitens der Steuerbehörde belegen?»
Das ist nicht zu empfehlen. Sie müssen sämtliche steuermindernden Tatsachen beweisen. Deshalb sollten Sie die entsprechenden Belege der Steuererklärung beilegen.
Heirat
«Ich habe am 11. 11. 2014 geheiratet. Meine Frau und ich wohnen im Kanton Zürich. Wie werden wir besteuert?»
Dazu gab es im Kanton Zürich kürzlich eine Gesetzesänderung. Seit 2014 erfolgt die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten zum Verheiratetentarif bereits im Jahr der Heirat.
Patenkind-Sparkonto
«Ich möchte für mein Patenkind ein auf seinen Namen lautendes Sparkonto errichten und jeden Monat Geld über- weisen. Muss ich diesen Betrag unter meinem Vermögen versteuern?»
Nein. Bis das Kind volljährig ist, müssen seine Eltern das Geld als Vermögen und die Erträge daraus als Einkommen versteuern. Ab Erreichen der Volljährigkeit hat Ihr Patenkind das Vermögen bzw. Einkommen dann selber zu versteuern.
Renovation
«Ich habe mein Badezimmer renoviert. Kann ich für die Umbau-kosten einen Abzug vornehmen?»
Ja. Eigenheimbesitzer kön- nen die Kosten für Renovationen, Geräteersatz und auch Reparaturen von den Steuern abziehen, wertvermehrende Investitionen hingegen nicht. Letztere werden erst bei einem Verkauf der Liegenschaft in der Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt.
Lottogewinn
«Ich wohne im Kanton Zürich und habe im Lotto 800 Franken gewonnen. Wie muss ich diesen Lottogewinn versteuern?»
Seit dem 1. Januar 2014 sind Lotteriegewinne bis zu 1000 Franken bei der direkten Bundessteuer steuerfrei. Auch die Kantone müssen ihre Gesetze entsprechend anpassen: Ab 1. Januar 2016 werden Lotteriegewinne bis 1000 Franken in allen Kantonen steuerfrei sein. Bis dann sind solche Gewinne im Kanton Zürich zu versteuern, wenn sie 200 Franken übersteigen.
Occasionsauto
«Ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft. Muss ich ihn in der Steuererklärung angeben?»
Ja, in den meisten Kantonen müssen Fahrzeuge versteuert werden. Einige Kantone kennen eine Abschreibungstabelle. Diese ist in der Regel in der Wegleitung zur Steuererklärung aufgelistet. Falls nicht, sollte man den Vorjahreswert jeweils mit 40 Prozent abschreiben.
Eigenmietwert
«Letztes Jahr verbrachte ich mehr als acht Mo-nate im Ausland. Reduziert sich deshalb der Eigenmietwert meines Einfamilienhauses?»
Nein. Das wäre nur dann der Fall, wenn Ihr Haus zum Verkauf ausgeschrieben gewesen wäre. Sonst gibt es keinen anteilmässigen Abzug für die Dauer eines Auslandaufenthalts. Sie müssen den Eigenmietwert voll versteuern.
Darlehen
«Ich habe ein Darlehen erhalten. Kann ich die-ses in der Steuerklärung angeben?»
Ja. Sie müssen das Darlehen und die Darlehenszinsen im Schuldenverzeichnis eintragen. Die Darlehenszinsen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Leasing
«Ich habe ein Auto geleast. Muss ich das beim Vermögen eintragen?»
Nein. Als Leasingnehmer sind Sie nicht der Eigentümer des Wagens. Er gehört dem Leasinggeber.
Vereinsarbeit
«In meiner Freizeit bin ich bei einem Verein im Vorstand. Dort verdiene ich 3000 Franken pro Jahr. Muss ich dieses Einkommen den Steuerbehörden angeben?»
Ja. Auch Einkommen aus einer Vereinstätigkeit sind steuerbar.
Nutzniessung
«Meine Eltern haben mir ihr Haus überschrieben, aber das Nutzniessungsrecht behalten. Muss ich jetzt das Haus versteuern?»
Nein. Da Ihre Eltern die Nutzniessung auf dem Haus haben, müssen sie die Liegenschaft als Einkommen und Vermögen versteuern.
Arztkosten
«Ich hatte letztes Jahr diverse Arzt- und Zahnarztkosten. Sind diese abzugsfähig?»
Ja. Sie können diejenigen Kosten in Abzug bringen, die Sie selber tragen mussten. Allerdings muss in den meisten Kantonen auch noch ein steuerlicher Selbstbehalt angerechnet werden.
Stichwort
«Kann ich während dem Mutterschaftsurlaub Berufsauslagen wie Fahr- und Essensspesen in Abzug bringen?»
Nein. Sie hatten ja im Urlaub keine berufsbedingten Auslagen. Deshalb ist auch kein Abzug zulässig.
Buchtipp
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