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17.06.2020
Ja. Tatsächlich ist die Teilnahme an der Strukturerhebung obligatorisch – auch für Minderjährige, die mindestens 15-jährig sind. Füllt Ihr Sohn den Fragebogen nicht fristgerecht, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäss aus, könnte ihm das Bundesamt für Statistik eine Gebühr von bis zu 1000 Franken in Rechnung stellen. Es hat aber bisher auf die Erhebung von Gebühren verzichtet.
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