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Auf die Zinsen muss er allerdings verzichten, denn diesbezüglich wurde ja nichts abgemacht.
Nur im kaufmännischen Verkehr wird eine Verzinsung stillschweigend vorausgesetzt. Beachten Sie auch: Bei jeder Art von Zahlung (Zins oder Rate) wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von neuem zu laufen.
(hrs)
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