Nein. Darlehen, bei denen zwischen den Parteien weder ein Zins noch ein Rückzahlungstermin vereinbart wurden, verjähren erst nach zehn Jahren. Die Frist beginnt sechs Wochen nach Übergabe des Geldbetrags zu laufen. Ihr Bekannter kann daher die 7000 Franken immer noch zurückfordern.

Auf die Zinsen muss er allerdings verzichten, denn diesbezüglich wurde ja nichts abgemacht.

Nur im kaufmännischen Verkehr wird eine Verzinsung stillschweigend vorausgesetzt. Beachten Sie auch: Bei jeder Art von Zahlung (Zins oder Rate) wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von neuem zu laufen.

(hrs)