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17.06.2020
Ja. Denn ohne Arbeit ist auch kein Lohn geschuldet. Ausnahmen: Wenn Angestellte ohne ihr Verschulden nicht beziehungsweise nicht genug arbeiten können – etwa wegen Krankheit oder Unfall – oder weil der Arbeitgeber nicht genügend Arbeit hat. Haben die Angestellten ihre Minusstunden hingegen selber verursacht, hat er auch keinen Lohn zugut.
Wer Gleitzeit arbeiten kann, ist selber für sein Zeitmanagement verantwortlich. Falls Sie Ihr Minus nicht mehr aufholen können, werden Sie sich also einen Lohnabzug für die zu wenig gearbeiteten Stunden gefallen lassen müssen.
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Kündigung während den Unfall
Ich will meine Stelle kündigen. Ich habe Unfall gehabt und in den zwischenzeit habe ich neue Stelle gefunden. Darf ich jetzt kündigen weil ich arbeitunfähig bin? Wie geht nacher mit dem kündigungfrist? Wird kündigungsfrist verlängert oder lauft ganz normal ab? Wegen Unfall bleibe ich sicher mehr als 2 Monaten zuhause (solange habe ich auch kündigungfrist) Danke viel mal fürs Antwort