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K-Tipp 12/2023
20.06.2023
Ja. Einen Mietvertrag kann man befristet oder unbefristet abschliessen. Möglich ist aber auch eine Kombination, indem eine Mindest- oder eine Maximaldauer abgemacht wird. Das heisst: Sie können mit dem Mieter ohne Weiteres einen Vertrag mit einer bestimmten Maximaldauer vereinbaren. Dieser kann vor dem ordentlichen Ende jederzeit mit einer Frist von mindestens drei Monaten auf einen bestimmten Termin gekündigt werden.
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