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17.06.2020
Ja. Sie können Ihre testamentarischen Anordnungen nach Belieben mit Auflagen und Bedingungen verknüpfen. Ungültig sind nur unmögliche, unsinnige oder gesetzeswidrige Auflagen und Bedingungen. Die Bedingung, die Sie in Ihr Testament aufnehmen möchten, ist aber weder unsinnig noch gesetzeswidrig. Wollen Sie späteren Streit unter den Erben vermeiden, sollten Sie Auflagen und Bedingungen aber unbedingt klar formulieren.
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