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K-Tipp 20/2019
26.11.2019
Letzte Aktualisierung:
04.12.2019
04.12.2019
Nein, in der Regel nicht. Befristete Verträge sehen normalerweise keine Kündigungsfrist vor. Der Vertrag endet bei Ablauf automatisch. Er könnte nur in Ausnahmefällen gekündigt werden – und zwar fristlos. Dies etwa dann, wenn der Betrieb trotz Mahnung den Lohn nicht zahlt. Eine vorzeitige Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen ist jederzeit möglich.
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