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17.06.2020
Ja, aber nur mit dem Einverständnis des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV). Ob Ihr Gesuch bewilligt wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab. So muss die beabsichtigte Tätigkeit unentgeltlich erfolgen und ideellen, sozialen, wohltätigen oder Umweltschutz- Zwecken dienen. Sie darf die private Wirtschaft nicht unmittelbar konkurrenzieren, und der Veranstalter soll daraus keinen finanziellen Gewinn generieren.
Schliesslich darf eine solche Tätigkeit das primäre Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung einer arbeitslosen Person in den Arbeitsmarkt nicht gefährden.
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentum darf Freiwilligenarbeit für drei Wochen bewilligen. In Ausnahmefällen kann die Bewilligung verlängert oder wiederholt erteilt werden.
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