Ich habe mein Pensionskassenguthaben auf einem Freizügigkeitskonto bei einer Privatbank deponiert. Wie ist dieses im Konkursfall gedeckt?
Bei Freizügigkeitskonten gilt dasselbe wie bei normalen Konten: Das Guthaben ist bis zum Betrag von 30 000 Franken pro Kunde gedeckt. Wenn man es in Wertschriften investiert und diese in ein Depot legt, ist das Kapital beim Konkurs der Bank geschützt. Jedoch tragen Sie das Risiko von möglichen Kursverlusten.
Bis zu welchem Termin muss ich der Pensionskasse mitteilen, dass ich statt der Rente das Kapital will?
Das ist sehr unterschiedlich – je nach Pensionskassenreglement. Meist muss man die Pensionskasse ein bis drei Jahre vor der Pensionierung über seinen Entscheid informieren. Bei gewissen Kassen ist dies sogar noch unmittelbar vor der Pensionierung möglich.
Ich werde bald pensioniert. Soll ich das Kapital oder die Rente beziehen?
Wenn Sie gesund und fit sind und eine überdurchschnittliche Lebenserwartung haben, dann lohnt sich die Rente. Eine Auszahlung des Kapitals bringt deutliche Steuervorteile, wenn ein grosses Vermögen vorhanden ist. Für die Rente spricht die Sicherheit, für den Kapitalbezug die Flexibilität und langfristige Steuervorteile.
Meine Frau arbeitet nicht mehr. Nun will sie sich das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen, um die Hypothek abzuzahlen. Lohnt sich das bei einem Konto-Zinssatz von 1,9 Prozent?
Ja. Denn der Zinssatz der Hypothek beläuft sich auf 3,5 Prozent. Damit ist der Schuldzins der Hypothek trotz Steuervorteil höher als der Guthabenzins auf dem Freizügigkeitskonto.
Ich bin nicht verheiratet und habe keine Kinder. Was passiert mit meinem Pensionskassenkapital, wenn ich sterbe? Kommen dann automatisch meine Geschwister zum Zug?
Nein. Dann bleibt das Geld grundsätzlich in der Pensionskasse. Rentenberechtigt sind nur der überlebende Ehegatte/eingetragene Partner, minderjäh- rige oder in Ausbildung stehende Kinder und allenfalls der Konkubinatspartner. Ein Todesfallkapital wird in Ihrem Fall nur ausbezahlt, wenn das Reglement dies so vorsieht.
Ich werde bald pensioniert. Lohnt es sich, mit dem Pensionskassenkapital die Hypothek zurückzuzahlen?
Von Vorteil ist, dass Sie dann tiefere Wohnkosten haben. Deshalb muss es kein Nachteil sein, wenn die Rente tiefer ausfällt. Eine individuelle Berechnung ist unumgänglich.
Kürzlich wurde mir gekündigt. Ich bin 62 und werde nun gegen meinen Willen frühpensioniert. Deshalb muss ich mit einer grossen Rentenkürzung rechnen. Habe ich kein Recht, bis zum ordentlichen Pensionsalter, also bis 64, zu stempeln?
Doch. Falls Sie Arbeit suchen und bereit sind, eine neue Stelle anzunehmen, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Beziehen Sie gleichzeitig eine Pensionskassenrente, wird das Arbeitslosengeld um diesen Betrag gekürzt. Wenn Sie wieder eine Stelle finden, werden Sie der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers angeschlossen.
Ich bin 67 Jahre alt und beziehe eine Pensionskassenrente. Sollte ich sterben, kann meine Frau dann statt der Witwenrente das Kapital beziehen?
Nein, das ist normalerweise nicht möglich. Die Witwenrente beträgt 60 Prozent Ihrer Altersrente. Aber: Es gibt einige wenige Pensionskassen, die den hinterbliebenen Ehepartner zwischen Rente und Kapital wählen lassen.
Ich bin 67, Witwer und habe drei erwachsene Söhne. Erhalten sie ein Todesfallkapital, wenn ich sterbe?
Nein. Dann bleibt das Geld in der Pensionskasse. Kinder erhalten nur eine Waisenrente, solange sie minderjährig oder noch in der Ausbildung sind (maximal bis Alter 25).
Mein Freund ist mit 63 gestorben. Nun will mir seine Pensionskasse keine Rente zahlen, weil wir nur zwei Monate im Konkubinat zusammenlebten. Ist das korrekt?
Ja. Pensionskassen akzeptieren ein Konkubinat erst, nachdem ein Paar fünf Jahre zusammengelebt hat. Hinzu kommt, dass das Pensionskassenreglement die Begünstigung des Lebenspartners konkret vorsehen muss. Und die Begünstigung des Lebenspartners sollte schriftlich beantragt werden.
Wie berechnet sich die gesetzliche Witwenrente für meine Frau, wenn ich vor der Pensionierung sterbe?
Laut Gesetz beträgt die Witwenrente 60 Prozent der Invalidenrente. Das sind mindestens 40 Prozent des versicherten Lohns. Die genaue Höhe steht auf Ihrem Pensionskassenausweis.
Wenn ich mich vorzeitig pensionieren lasse, muss ich dann auch gleichzeitig die AHV vorbeziehen?
Nein. Der Bezug einer Pensionskassenrente bzw. des Kapitals ist nicht an die AHV gekoppelt. Deshalb können Sie mit dem AHV-Bezug bis 65 warten. Sie müssen aber in jedem Fall weiterhin AHV-Beiträge zahlen.
Ich werde dieses Jahr 65, möchte aber bei meinem Arbeitgeber weiterarbeiten. Muss ich weiterhin in die Pensionskasse einzahlen?
Es kommt auf das Reglement an. Meist sieht es eine Pensionierung mit spätestens 65 vor. Ist das bei Ihnen der Fall, werden Sie mit 65 die Altersrente oder das Kapital erhalten – somit fallen weitere Beiträge weg. Es gibt aber Reglemente, die eine Pensionierung bis zum 70. Altersjahr zulassen. Dann müssten Sie auch weiterhin einzahlen.
Kann ich das ausbezahlte Pensionskassenkapital auf ein Konto in einem steuergünstigen Kanton überweisen?
Ja. Dies bringt Ihnen allerdings keine steuerlichen Vorteile: Sie müssen das Geld an Ihrem Wohnort versteuern.
Ich möchte das Pensionskassenkapital beziehen und damit eine Leibrente kaufen. Ist das sinnvoll?
Für das gleiche Kapital ist die Leibrente tiefer als eine Pensionskassenrente. Ausserdem lohnt es sich auch in Bezug auf Steuern nicht. Denn der Kapitalbezug wird mit der Kapitalauszahlungssteuer belastet, die laufende Rente zu 40 Prozent als Einkommen. Dies stellt sozusagen eine Doppelbesteuerung dar.
Mein Arbeitgeber hat eine schlechte Pensionskasse. Kann ich verlangen, dass er meine Beiträge auf eine andere Kasse überweist?
Nein, das geht leider nicht. Sie sind an die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers gebunden.