Ich habe mein Pensionskassenguthaben auf einem Freizügigkeitskonto bei einer Privatbank deponiert. Wie ist dieses im Konkursfall gedeckt?


Bei Freizügigkeitskonten gilt dasselbe wie bei normalen Konten: Das Guthaben ist bis zum Betrag von 30 000 Franken pro Kunde gedeckt. Wenn man es in Wertschriften investiert und diese in ein Depot legt, ist das Kapital beim Konkurs der Bank geschützt. Jedoch tragen Sie das Risiko von möglichen Kursverlusten.<...>