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04.12.2019
Nein. Seit dem 1. Januar 2019 zahlen Privathaushalte Radio- und Fernsehgebühren in der Höhe von 365 Franken im Jahr. Alters- und Pflegeheime gelten hingegen als Kollektivhaushalte. Diese zahlen eine Radio- und TV-Steuer von 730 Franken pro Jahr für alle Bewohner zusammen. Schuldnerin ist das Pflegeheim, nicht der Patient.
Die Bewohner des Pflegeheims müssen für die privat genutzten Räume keine zusätzliche Radio-und-TV-Steuer zahlen, sofern dies im Heimvertrag nicht anders geregelt ist.
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