Inhalt
12.11.2019
Ja. Die Franchise ist ein fester Betrag, den alle Erwachsenen pro Jahr an die eigenen Heilungskosten bezahlen müssen. Ist der Maximalbetrag der Franchise im betreffenden Kalenderjahr erreicht, muss man bei jeder Rechnung immer noch einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen – maximal 700 Franken pro Jahr. Diese Kostenbeteiligung ist auch dann voll geschuldet, wenn der Versicherte kein ganzes Kalenderjahr versichert war. Gut zu wissen: Sowohl die obligatorische Grundversicherung als auch allfällige Zusatzversicherungen enden mit dem Tod. Die Prämien sind nur bis zum Todestag geschuldet.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden