Ein Lehrling, der noch keinen Führerschein hatte, stahl betrunken das Auto seines Bruders, baute einen Unfall und wurde schwer verletzt. Die Unfallversicherung kürzte ihre Leistungen um 30 Prozent mit der Begründung, der Rowdy habe ein strafbares Vergehen begangen (Fahren im angetrunkenen Zustand, Entwendung zum Gebrauch). In der Folge kürzte auch die staatliche Invalidenversicherung die Rente um 30 Prozent.



Der Verurteilte wandte sich gegen die IV-Kürzung mit dem Argument, e...