Ja. Dieses Vorgehen ist heute üblich. Vernünftige Versicherungskunden verlangen bei Sachversicherungen ausdrücklich ein einjähriges Kündigungsrecht, um eine lange Vertragsdauer zu umgehen. Das gilt etwa bei Hausrat-, Privathaftpflicht- oder Autoversicherung.

Das hat zur Folge, dass zwar in vielen Verträgen ganz vorne immer noch eine lange Vertragsdauer steht. Aber sie enthalten eine zusätzliche Bestimmung – oft unter dem Titel «Besondere Bedingungen». Dort steht dann beispielsweise: «In Ergänzung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist diese Versicherung jeweils per Ende jedes Versicherungsjahres, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, schriftlich kündbar.»

Enthält Ihr Vertrag eine solche oder eine ähnlich formulierte Klausel, so bleiben Sie flexibel und können jedes Jahr kündigen.

Tipp: Sollte die Versicherungsgesellschaft Ihren Wunsch nach einer solchen Sonderklausel nicht erfüllen wollen, so hat eine andere Versicherung bestimmt mehr «Musikgehör».


Noch drei Ergänzungen dazu:

  • Bei vielen Versicherungen ist ein solches «Theater» nicht nötig, weil sie grundsätzlich nur einjährige Versicherungsverträge kennen, die sich ohne Kündigung automatisch erneuern.
  • Etliche Versicherungen stellen ohne Diskussion einjährige Verträge aus, falls der Kunde dies wünscht.
  • Andere Versicherungen locken die Kundschaft mit einem Dauerrabatt von beispielsweise 5 Prozent, wenn sie sich zum Beispiel für fünf Jahre binden. Wer flexibel bleiben will, muss auf diesen Rabatt verzichten.