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Als «Jakobsmuscheln» dürfen laut Kantonslabor Basel-Stadt nur die «Mittelmeer-Pilgermuschel» und die «grosse Pilgermuschel» angepriesen werden. Sie leben im Atlantik zwischen den britischen Inseln und Südportugal. Alle anderen Muscheln der gleichen Familie darf man nur als «Kammmuscheln» oder «Jakobsnüsse» bezeichnen.
Die Lebensmittelhändler aber verkauften die viel günstigeren Kammmuscheln aus Kanada und den USA unter dem Namen Jakobsmuschel. Das belegt eine Stichprobe des Kantonslabors Basel-Stadt.
Hauptgrund für den Preisunterschied: Jakobsmuscheln sind seltener als Kammmuscheln und nicht das ganze Jahr über verfügbar.
Der K-Tipp wollte wissen, ob sich die Detailhändler nun an die Vorschriften halten. Resultat: Mit Jakobsmuschel beschriftete Produkte waren keine mehr erhältlich – ausser bei der Migros: An der Verkaufstheke für offenen Fisch waren die vermeintlichen Jakobsmuscheln mit Fanggebiet Kanada beschriftet. Auf Hinweis des K-Tipp will die Migros nun
die Beschriftung anpassen. Auf der Verpackung tiefgekühlter Muscheln (Marke «Pelican») weist die Migros auf Geheiss
des Kantonslabors neu darauf hin, dass es sich um Kammmuscheln handelt.
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