Nun ist es aus dem Gesetz verschwunden - jenes Verbot, über das sich viele Velofahrerinnen und -fahrer immer wieder geärgert haben. Konkret war es bis anhin untersagt, neben den obligatorischen ruhenden Lichtern «weitere Lichter sowie am Körper getragene Beleuchtungsvorrichtungen» zu verwenden. Wer sich nicht daran hielt, riskierte eine Busse.



Die neue, seit Anfang Oktober geltende Formulierung ist toleranter. Sie verlangt zwar nach wie vor, dass Fahrräder vorne und hinten m...