Sind die Berechnungen des K-Tipp mit denen des Bundesamts für Statistik (BFS) vergleichbar?», fragte Leser M. V. aus Zürich den K-Tipp. Ein anderer Leser schrieb: «Weshalb vergleicht der K-Tipp Daten aus der Vergangenheit mit den Zukunftsprognosen des Bundesamts?»
Das hat der K-Tipp nicht gemacht. Die Lebenserwartung wird immer anhand von Daten aus der Gegenwart berechnet. Sowohl das Bundesamt für Statistik als auch der K-Tipp nehmen dafür die Anzahl aller Lebenden und Verstorbenen. Für die Frage, wie lange die AHV durchschnittlich Renten bezahlen muss, ist allerdings nur noch die Lebensdauer der über 65-Jährigen von Bedeutung.
Der K-Tipp entnahm diese Daten der AHV-Statistik der letzten 26 Jahre. In dieser Statistik sind die Rentenbezüger mit Wohnsitz Schweiz aufgeführt. Dort steht, in welchem Jahr wie viele Rentner wie alt waren. Daraus kann man die Anzahl Todesfälle pro Jahr und das Alter beim Tod bestimmen. Macht man diese Rechnung für alle Rentner aller Jahrgänge, ergibt sich das durchschnittliche Todesalter der Rentner. Ab diesem Zeitpunkt muss die AHV keine Rente mehr bezahlen.
Auch das Bundesamt für Statistik rechnet die durchschnittliche Lebenswartung auf der Basis von aktuellen Sterbetafeln aus. Dazu macht es Hochrechnungen. Mit diesen Lebenserwartungszahlen rechnen dann die Politiker und das Bundesamt für Sozialversicherungen.
Experte bestätigt K-Tipp-Rechnungen
Pikant: Das Bundesamt für Statistik hält selbst fest, dass diese Lebenserwartung nicht taugt, um die Dauer des Rentenbezugs zu berechnen. Klaus von Muralt vom Bundesamt sagt, sinnvollerweise müsste man dazu die Lebensdauer der noch nicht ausgestorbenen Jahrgänge «mithilfe von Längsschnittdaten und Modellen» hochrechnen.
Josef Hunkeler, unabhängiger Statistikexperte und ehemaliger Mitarbeiter des Preisüberwachers, sagt, die Zahlen des K-Tipp seien «wirklichkeitsnäher» als die diversen Hochrechnungen.