Hans Huber (Name geändert) kaufte zusammen mit seiner Ehefrau vor zwei Jahren ein 7-Zimmer-Haus in einer Zürcher Gemeinde. Vergangenen Dezember stellte der 67-jährige Unternehmer fest, dass es im Keller von der Decke tropfte.

Eine von Huber beauftragte Sanitärfirma untersuchte das Erdgeschoss und stellte fest, dass Regenwasser bei der Balkontür im Erdgeschoss eingedrungen und unter den Parkettboden auf den Betonboden geflossen war.

In der Folge mussten Handwerker in das Eichenparkett, den Betonboden und die Isolationsdecke Löcher bohren, um das Erdgeschoss während zweier Wochen komplett auszutrocknen. Dadurch entstanden Kosten von rund 15'000 Franken.

Hans Huber meldete den Schaden noch im Dezember seiner Gebäudewasserversicherung. Doch die Versicherung lehnte im März die Übernahme der Kosten ab – mit der Begründung, der Schaden sei angesichts der konkreten Ursache gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht gedeckt.

Damit war Huber nicht einverstanden. Er schaltete die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp ein. Ein Jurist forderte die Versicherung mit eingeschriebenem Brief auf, die Kosten zu übernehmen oder die Deckungsablehnung genauer zu begründen.

Anfang Mai erklärte sich die Versicherung bereit, die Schadenskosten zu übernehmen. Sie traf mit Hans Huber eine Entschädigungsvereinbarung und überwies die rund 15'000 Franken auf sein Konto. Er ist erleichtert: «Ohne die Unterstützung der Rechtsschutzversicherung hätte ich kein Geld erhalten.»